Friedhöfe sind Orte der letzten Ruhestätte sowie des Gedenkens an die Verstorbenen. Sie sind aber auch Orte der Trauer, Stille, Besinnung und der inneren Einkehr.
Ansprechpartner
Strauß Charlotte
Telefon: 09080 9699-23
Zimmer: 01
Erste Ansprechpartner in einem Trauerfall sind:
Sterbefallanzeige
Ein Sterbefall muss baldmöglichst im Standesamt des Sterbeortes angezeigt
werden. Beim Tod in einer Klinik, Alten-, oder Pflegeheim erledigt das die
Verwaltung für Sie. Beim Tod zu Hause ist die Anmeldung Aufgabe der nächsten Angehörigen. Diese Aufgabe kann auch der Bestatter für Sie übernehmen.
Sterbeurkunden
Bei der Anzeige eines Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen anzugeben und nachzuweisen.
Um die Beurkundung in Ihrem Interesse rasch und unproblematisch vornehmen zu können, bitten wir Sie, grundsätzlich folgende Unterlagen und Nachweise dem Standesamt vorzulegen. Darüber hinaus können weitere Nachweise notwendig sein.
War der Verstorbene ledig?
Eine aktuelle Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtsregister; (diese(n) erhalten Sie problemlos vom Standesamt des Geburtsortes)
Für nicht in deutscher Sprache erstellte Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers vorzulegen.
Renten der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Mitzubringen ist folgendes:
Ansprechpartner
Exner-Niebergall Sandra
Telefon: 09080 9699-14
Zimmer: 15
Weiterhin besteht in Harburg die Möglichkeit der Bestattung auf dem Waldfriedhof "Ruhebaum".
Infos zu "Ruhebaum" erhalten Sie unter www.meinruhebaum.de
Kontakt: Ruhebaum Harburg, Bei den Kornschrannen 7, 86720 Nördlingen
Telefon: 09081/80526-21
info@meinruhebaum.de