Bestattung

Friedhof

Friedhöfe sind Orte der letzten Ruhestätte sowie des Gedenkens an die Verstorbenen. Sie sind aber auch Orte der Trauer, Stille, Besinnung und der inneren Einkehr.

Ansprechpartner

Strauß Charlotte
Telefon: 09080 9699-23
Zimmer: 01

Urnenfeld

Urnenfeld städtischer Friedhof Harburg

Was ist bei einem Trauerfall zu beachten

Leichenhaus

Erste Ansprechpartner in einem Trauerfall sind:

  • Der zuletzt behandelnde Arzt für die Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Das Standesamt für die Beurkundung des Sterbefalls
  • Ein Bestattungsinstitut für die Begleitung der Hinterbliebenen, die Versorgung des Verstorbenen, die Überführung und die Vorbereitung der Beerdigung
  • Wir bitten zu beachten dass hoheitliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen Harburg und Hoppingen  (z. B. Grab öffnen, Bestattung, Grab schließen)  ausschließlich dem Bestattungsinstitut Uhl in Asbach-Bäumenheim Tel. 0906 9 12 95 vorbehalten sind.

Sterbefallanzeige

Ein Sterbefall muss baldmöglichst im Standesamt des Sterbeortes angezeigt
werden. Beim Tod in einer Klinik, Alten-, oder Pflegeheim erledigt das die
Verwaltung für Sie. Beim Tod zu Hause ist die Anmeldung Aufgabe der nächsten Angehörigen. Diese Aufgabe kann auch der Bestatter für Sie übernehmen.

Sterbeurkunden
Bei der Anzeige eines Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen anzugeben und nachzuweisen.
Um die Beurkundung in Ihrem Interesse rasch und unproblematisch vornehmen zu können, bitten wir Sie, grundsätzlich folgende Unterlagen und Nachweise dem Standesamt vorzulegen. Darüber hinaus können weitere Nachweise notwendig sein.

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige
  • (schriftliche Anzeige der Einrichtung oder Behörde (z.B. Krankenhaus, Alten-, Pflegeheim, Polizei, auch Bestattungsunternehmen, das bei der Handwerkskammer oder Industrie- und  Handelskammer registriert ist; in anderen Fällen mündliche Anzeige durch persönliche Vorsprache im Standesamt)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
     (Vorlage einer so genannten Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt     
  • War der Verstorbene verheiratet, geschieden oder verwitwet?
    aktuelle Abschrift oder Ausdruck aus dem Eheregister des Verstorbenen; (diese(n) erhalten Sie problemlos vom Standesamt des Heiratsortes)

War der Verstorbene ledig?

Eine aktuelle Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtsregister; (diese(n) erhalten Sie problemlos vom Standesamt des Geburtsortes)
Für nicht in deutscher Sprache erstellte Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers vorzulegen.

 

Hinterbliebenenrente beantragen - was ist zu beachten:

Friedhof

Renten der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Mitzubringen ist folgendes:

  • Sterbeurkunde im Original je zu beantragende Rente
  • 1 Sterbeurkunde im Original für die Beantragung des Vorschusses beim Postrentenservice (Sterbevierteljahr)
  • Rentenbescheid Verstorbener bzw. Rentenversicherungsverlauf wenn noch keine Rente bezogen wurde
  • Rentenbescheid Hinterbliebener bzw. Rentenversicherungsverlauf wenn noch kein Rentner
  • IBAN-und BIC (Kontoverbindung)
  • Krankenversichertenkarte des Hinterbliebenen
  • evtl. Zusatzrenten, Betriebsrenten

 

Ansprechpartner

Exner-Niebergall Sandra
Telefon: 09080 9699-14
Zimmer: 15

Ruhebaum Harburg

Weiterhin besteht in Harburg die Möglichkeit der Bestattung auf dem Waldfriedhof "Ruhebaum".

Infos zu "Ruhebaum" erhalten Sie unter www.meinruhebaum.de  

Kontakt: Ruhebaum Harburg, Bei den Kornschrannen 7, 86720 Nördlingen

Telefon: 09081/80526-21

info@meinruhebaum.de