Landkreis Donau-Ries
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);Der Stadtrat Harburg hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> -> „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können (wenngleich sie sich inhaltlich auf den parallel aufgestellten Bebauungsplan beziehen):
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft
Alle Schutzgüter der Umwelt
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Harburg (Schwaben), den 12.07.2024
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Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister
(Siegel)
Stadt Harburg (Schwaben)Landkreis Donau-Ries
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);Der Stadtrat Harburg hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> -> „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können (wenngleich sie sich inhaltlich auf den parallel aufgestellten Bebauungsplan beziehen): Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft
Schutzgut Mensch
Alle Schutzgüter der Umwelt
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Harburg (Schwaben), den 12.07.2024
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Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister
(Siegel)
In dem Baugebiet „Westheimerfeld Erweiterung“ in Mündling und im Baugebiet „Großsorheim Nord“ stehen je fünf Bauplätze zur Vergabe an. In Mündling werden die Bauplätze zu einem Preis von 118,00 €/qm und in Großsorheim zu einem Preis von 158,00 €/qm zzgl. einem Nahwärmeanschluss von 6.250,00 € veräußert.
Der Stadtrat Harburg hat Vergaberichtlinien erlassen, die für die Auswertung des Fragebogens maßgeblich sind und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € beschlossen. Als Bewerbungszeitraum wurde der 08.07.-19.07.2024 festgelegt. Sie können ab sofort die Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Harburg (Schwaben) unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: knoepfle-faul@stadt-harburg-schwaben.de Betreff: Bauplatzbewerbung. Der Versand der Unterlagen erfolgt vorzugsweise per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass bei der Auswertung und späteren Vergabe nur vollständige Bewerbungsunterlagen samt Überweisung der Bearbeitungsgebühr berücksichtigt werden können.
Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Rekultivierung des Steinbruchs Badersberg in Heroldingen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 290 bis 293, Gemarkung Heroldingen durch den AWV Nordschwaben
B e k a n n t m a c h u n g
Das Landratsamt Donau-Ries hat in der vorgenannten Angelegenheit mit Datum vom 10.06.2024 den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid erlassen.
Die Bescheidausfertigung, die dem Bescheid zugrunde liegenden, mit dem Prüf- und Genehmigungsvermerken versehenen Antragsunterlagen und Pläne liegen im Rathaus der Stadt Harburg (Schwaben), Zimmer Nr. 19 während der Dienststunden in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 14.07.2024 zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist gem. Art. 74 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzes der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Ansprechpartner
Knöpfle-Faul Annemarie
Telefon: 09080 9699-18
Zimmer: 19