Allgemeine Informationen

Die Auflistung der Bebauungspläne ist nicht vollständig!

Einbezugssatzungen und vorhabenbezogene Bebauungspläne wurden nicht eingestellt.

Für alle Fragen rund um Bebauungspläne und Bauplätze, steht Ihnen die Hauptverwaltung der
Stadt Harburg (Schwaben) zur Verfügung.

Konkrete Fragen zu Planungen eines Wohngebäudes, Garagen, Nebengebäuden usw.
oder zu Unterlagen für Bauvoranfragen richten Sie bitte an das Stadtbauamt.

Ansprechpartner

Knöpfle-Faul Annemarie
Telefon: 09080 9699-18
Zimmer: 19

Nothofer Werner
Telefon: 09080 9699-17
Zimmer: 13

Bekanntmachungen

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Stadelfeld“ Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB 

 Der Stadtrat Harburg hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom

15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> -> „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zu dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können (wenngleich sie sich inhaltlich auf den parallel aufgestellten Bebauungsplan beziehen):  

Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft

  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 02.06.2024: Hinweis auf den Flächenverbrauch durch die angedachte Bebauung, Anregung zur Verstärkung der Eingrünung, Hinweis auf die Beeinträchtigung des unweit gelegenen FFH-Gebietes aufgrund des Verlustes einer Pferchfläche durch die Überplanung, Anregung zur Überarbeitung des Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, da die Wirkung des Vorhabens nach Ansicht des Einwenders größer eingeschätzt werden müsste

 

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung

 

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

 Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 Harburg (Schwaben), den 12.07.2024

  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  

Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                            

(Siegel)

Stadt Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Binsenäcker II“ HoppingenHier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3Abs. 2 BauGB 

 Der Stadtrat Harburg hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 27.06.2024 hat der Stadtrat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2024 ist hierzu in der Zeit vom

 

15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024

online einsehbar unter < www.stadt-harburg-schwaben.de> ->  „Rathaus“ -> „Bekanntmachungen“

 

Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Harburg, Schloßstraße 1, 86655 Harburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in vollem Umfang eingesehen werden können (wenngleich sie sich inhaltlich auf den parallel aufgestellten Bebauungsplan beziehen):  Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft

  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 02.05.2024: Hinweis auf den Flächenverbrauch durch die angedachte Bebauung, Anregung zur Verstärkung der Eingrünung sowie zur Überarbeitung des avifaunistischen Gutachtens, da die Wirkung des Vorhabens nach Ansicht des Einwenders größer eingeschätzt werden müsste

 

Schutzgut Mensch

  • Landratsamt Donau-Ries, Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 22.04.2024: Hinweis auf die Charakteristik eines Wohngebietes, welches in der gutachterlichen Lärmbeurteilung Berücksichtigung finden sollte, und das fehlende Erfordernis für ein dörfliches Wohngebiet

 

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung

 

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an poststelle@stadt-harburg-schwaben.de), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Stadt Harburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Harburg (Schwaben), den 12.07.2024  

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Christoph Schmidt, 1. Bürgermeister                             

(Siegel)