Montag, 30. Dezember 2024
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in Kürze die neuen Grundsteuerbescheide versandt werden.
Grundlage dafür, ist die von Ihnen abgegebene Grundsteuererklärung zum Stichtag 01.01.2022 an das zuständige Finanzamt.
Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich aus den vom Finanzamt an die Stadt Harburg (Schwaben) übermittelten Messbeträgen. Diese Beträge werden mit dem jeweils gültigen Grundsteuerhebesatz der Stadt Harburg (Schwaben) zum 01.01.2025 bei der Grundsteuer A (Land -und forstwirtschaftliche Objekte) 550 % und Grundsteuer B (unbebaut, bebaut, sonstige Objekte) 220 % multipliziert.
Bei der Durchsicht der Grundsteuermessbescheide ist uns aufgefallen, dass viele Messbeträge von den bisherigen Werten erheblich abweichen. Wir empfehlen, dass Sie Ihre vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge überprüfen und sich bei Unstimmigkeiten oder Fragen bezüglich des Bescheides an das Finanzamt Donauwörth, Tel. 09081/215-0 oder an die Grundsteuer-Hotline Tel. 089/30 70 00 77 zu wenden.
Die Stadt Harburg ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Änderungen können nur aufgrund korrigierter (und übermittelter) Messbetragsbescheide durch das Finanzamt vorgenommen werden.
SEPA-Mandat, Dauerauftrag:
Auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 ist in der Fußzeile Ihr Bankeinzug ersichtlich. Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen, wir werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.
Sollten Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag begleichen, denken Sie daran, diesen rechtzeitig auf die neuen Grundsteuerbeträge umzustellen.
Objekt veräußert:
Falls Sie den Grundsteuerbescheid der Stadt Harburg (Schwaben) erhalten haben, und Sie Ihr Objekt inzwischen veräußert haben, liegt es eventuell daran, dass Sie zum Stichtag der Bewertung (01.01.2022) noch Eigentümer waren. Um einen Eigentumswechsel zu vollziehen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Umschreibungen bei einem Eigentumswechsel können frühestens zum 01.01. des Folgejahres erfolgen, jedoch erst, nachdem Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben.
Änderungen Ihrer Adresse, Namen oder Bankverbindung:
Änderungen können Sie uns gerne per Post oder per E-Mail (steueramt@stadt-harburg-schwaben.de) mitteilen.
Bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Bitte überprüfen Sie die Bankverbindung auf Ihrem Bescheid.